I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist der Vater der 1977 geborenen Tochter J. J absolvierte nach Abschluss ihrer Schulausbildung zunächst eine Ausbildung als Werbekauffrau; vom Wintersemester 2000/2001 bis zum Wintersemester 2002/2003 war sie als Studentin an der Universität H immatrikuliert. In der Zeit von Januar bis September 2001 ging J außerdem einer Teilzeitbeschäftigung nach und erzielte einen Brutto-Arbeitslohn in Höhe von 8 406,75 DM. Ab Oktober 2001 war sie vollzeiterwerbstätig. In der Zeit von Oktober bis Dezember 2001 bezog sie Arbeitslohn in Höhe von 15 800 DM.
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