Die Beschwerde ist nicht begründet.
Die Rechtsfrage, ob ein Anspruch auf Kindergeld für den Monat des Übergangs von der Berufsausbildung in den Beruf auch dann besteht, wenn wegen Überschreitung der Einkommensgrenze in den vorhergehenden Monaten kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestanden hat, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung. Sie lässt sich ohne weiteres aus dem Gesetz und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen beantworten.
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