1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist (nur noch), ob der Kindergeldanspruch der Klägerin für ihr Kind K., geboren am 26. Juli 1996, für den Zeitraum Januar bis November 2011 noch nicht in vollem Umfang erfüllt ist.
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