Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die am 13.08.1989 geborene behinderte Klägerin begehrt die Festsetzung von Kindergeld zugunsten ihres Vaters, den der Senat mit Beschluss vom 15.03.2013 beigeladen hat.
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