FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.02.2002
2 K 293/00
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 7 ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 S. 5 ;
Fundstellen:
DB 2002, 1585
EFG 2002, 770

Kindergeld: Verzicht auf Weihnachtsgeld als Gestaltungsmissbrauch; Kindergeld

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.02.2002 - Aktenzeichen 2 K 293/00

DRsp Nr. 2002/5241

Kindergeld: Verzicht auf Weihnachtsgeld als Gestaltungsmissbrauch; Kindergeld

Ein Anspruch auf Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches, volljähriges Kind besteht nicht, wenn das Kind auf ihm zustehendes, vom Arbeitgeber ohne rechtliche Verpflichtung gezahltes Weihnachtsgeld nur deswegen verzichtet hat, um dadurch die Einkunftshöchstgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu unterschreiten.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 7 ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 S. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist (noch), ob ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorliegt.