Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides über Kindergeld.
Der Klägerin wurde für ihre am 14. Dezember 1974 geborene Tochter X für das streitige Kalenderjahr 1998 Kindergeld in Höhe von monatlich 220 DM gewährt. Nach vorliegenden Ausbildungsbescheinigungen, die durch die Firma Y GmbH ausgestellt worden sind, befand sich X in der Zeit vom 1. September 1997 bis 31. August 1999 in einer Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel.
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