FG München - Urteil vom 15.07.2013
5 K 1409/13
Normen:
EStG § 64 Abs. 1; AO § 226; AO § 227;

Kindergeld Wegzug des Kindergeldberechtigten keine Billigkeitsmaßnahme bei Doppelzahlung

FG München, Urteil vom 15.07.2013 - Aktenzeichen 5 K 1409/13

DRsp Nr. 2013/20508

Kindergeld Wegzug des Kindergeldberechtigten keine Billigkeitsmaßnahme bei Doppelzahlung

1. Die Haushaltszugehörigkeit des Kindes endet, wenn der Kindergeldberechtigte aus dem Haushalt auszieht, in dem das Kind verbleibt. 2. Eine Billigkeitsregelung wegen erfolgter Weiterleitung des Kindergelds an den anderen Berechtigten kommt nicht in Betracht, wenn der andere Berechtigte für den fraglichen Zeitraum ebenfalls Kindergeld beantragt und erhalten hat. 3. Die Familienkasse ist berechtigt, mit ihrem Rückforderungsanspruch gegen Ansprüche des Kindergeldberechtigten auf Auszahlung von Kindergeld für frühere Zeiträume aufzurechnen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 1; AO § 226; AO § 227;

Gründe:

I.