Kindergeld; Wiedereinsetzung; Deutsch-Jugoslawisches Sozialabkommen - Gewährung von Kindergeld nach deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen auch während einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld
FG Niedersachsen, Urteil vom 31.01.2008 - Aktenzeichen 16 K 343/07
DRsp Nr. 2008/17762
Kindergeld; Wiedereinsetzung; Deutsch-Jugoslawisches Sozialabkommen - Gewährung von Kindergeld nach deutsch-jugoslawischem Sozialabkommen auch während einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld
1. Geht ein Schriftstück auf dem Postwege verloren und wird deshalb eine gesetzliche Frist nicht eingehalten, liegt ein die Wiedereinsetzung begründender Sachverhalt vor.2. Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er über einen der in § 62 Abs. 2 Nr. 1 und 2EStG im Einzelnen aufgeführten Aufenthaltstitel verfügt. Für einen bloß geduldeten Ausländer besteht kein Kindergeldanspruch nach dem EStG.3. Ein Kindergeldanspruch kann sich aber nach dem deutsch-jugoslawischen Sozialabkommen ergeben. Danach kann Kindergeld auch während einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld bewilligt werden.