Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Er hat aus einer geschiedenen Ehe eine im Jahr 1994 geborene Tochter, die bei ihrer Mutter in Österreich lebt. Er leistete für diese Tochter im Streitjahr 1998 Unterhalt in Höhe von monatlich ca. 770 DM. Die Mutter des Kindes bezieht eine Familienbeihilfe nach österreichischem Recht, die im Streitjahr monatlich umgerechnet 220 DM betrug.
Der Beklagte, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) lehnte den Antrag des Klägers, ihm für seine in Österreich lebende Tochter einen Kinderfreibetrag zu gewähren, ab.
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