Die Klägerin bezog seit der Geburt für ihren Sohn ... (geb. ...1982) Kindergeld.
Der Sohn ... beendete zum ...2001 seine Schulausbildung am ...-Gymnasium in ... Er absolvierte vom ...2002 bis zum ...2003 seinen Dienst als Zivildienstleistender. Er erhielt am Entlassungstag ein Entlassungsgeld in Höhe von EUR 690,24.
Am 05.03.2003 meldete er sich beim Arbeitsamt ... arbeitslos.
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