Streitig ist, ob der Kläger als Botschaftsmitglied Kindergeldberechtigter ist.
Der Kläger ist philippinischer Staatsbürger und war in der Zeit vom 1. Juli 1997 bis 31. Oktober 1999 bei der Botschaft Namibias beschäftigt. Er ist seit November 1999 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §
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