Die Beteiligten stritten ursprünglich um die Gewährung von Kindergeld ab Dezember 2004; streitentscheidend ist u.a. die Frage nach der Anspruchskonkurrenz zwischen Wohnsitz- und Beschäftigungsstaat.
Die Klägerin ist von Beruf Hebamme. Sie ist die Mutter des am ...1982 geborenen Kindes ...; der Kindesvater ist verstorben. Für die Tochter war vom Beklagten Kindergeld festgesetzt worden.
I.
Der zu diesem Zeitpunkt 21jährigen Tochter ... wurde durch Bewilligungsbescheid vom ...2003 eine Halbwaisenrente bewilligt.
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