BFH - Urteil vom 28.05.2013
XI R 38/11
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. c;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 01.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4202/10

Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn des Studiums

BFH, Urteil vom 28.05.2013 - Aktenzeichen XI R 38/11

DRsp Nr. 2013/20310

Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn des Studiums

NV: Ein volljähriges Kind, das erwerbstätig ist und sich auf einen (weiteren) Ausbildungsplatz bewirbt, gilt beim Hinausschieben des möglichen Ausbildungsbeginns auf eigenen Wunsch zu dem Zeitpunkt als ausbildungswillig, ab dem es eine Zusage für die Aufnahme einer Ausbildung erhalten hat und aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen Gründen die Ausbildung erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnehmen kann.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. c;

Gründe

I. Streitig ist, ob dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) für seine im März 1989 geborene Tochter X für September bis Dezember 2009 Kindergeld zu gewähren ist.