Streitig ist das Kindergeld für X (geboren 26.05.1989), insbesondere ob die Einkünfte von X im Jahr 2011 die Grenze von 8.004 überschritten haben.
X befand sich in der Zeit vom 01.10.2009 bis 30.09.2012 und damit im gesamten Jahr 2011 gemäß dem Ausbildungsvertrag mit dem Klinikum B vom 22.05.2009 in Berufsausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beim Klinikum B in 00000 B , . Der praktische Teil der Ausbildung fand in den Räumen des Klinikums statt, der theoretische Teil hingegen wurde auf dem Gelände der Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum in , , vermittelt. Der Gebäudekomplex der Berufsfachschule befindet sich schräg gegenüber den Gebäuden des Klinikums auf der anderen Seite der . Die Eingänge des Klinikums und der Berufsfachschule sind ca. 200 m voneinander entfernt.
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