I.
Zu entscheiden ist, ob die Beklagte (Bekl.) zu Recht die Festsetzung von Kindergeld für eine Tochter des Klägers (Kl.) aufgehoben und gezahltes Kindergeld zurückgefordert hat.
Der Kl. ist der Vater des am 25.09.1980 geborenes Kindes a. Er bezog für a, die seit dem 25.09.2002 verheiratet ist, im Zeitraum Januar bis Dezember 2003 Kindergeld i. H. v. insgesamt 1.848,00 EUR.
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