I.
Die Beteiligten streiten um Kindergeld für die Monate Mai bis Oktober 1999.
Die Klägerin erhielt für ihren am 24.8.1979 geborenen Sohn R im Jahr 1999 zunächst Kindergeld, weil die Familienkasse des beklagten Arbeitsamts den Sohn für ausbildungswillig hielt, nachdem die Klägerin Ende 1998 verschiedene Bewerbungsabsagen vorgelegt hatte.
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