FG Niedersachsen - Urteil vom 16.04.2003
7 K 723/98 Ki
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1250
FamRZ 2003, 1886

Kindergeldanspruch für ein in Berufsausbildung befindliches, volljähriges Kind

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.04.2003 - Aktenzeichen 7 K 723/98 Ki

DRsp Nr. 2003/11758

Kindergeldanspruch für ein in Berufsausbildung befindliches, volljähriges Kind

1. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten Eltern für ihr volljähriges, in Ausbildung befindliches Kind dann das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von (derzeit) nicht mehr als 7.188 Euro im Kalenderjahr hat. Dieser kindergeld- und kinderfreibetragsschädliche Grenzbetrag, der im Streitjahr 1997 12.000 DM betrug, soll in typisierte Form die Frage beantworten, ob Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern noch unterhaltsverpflichtet sind und entsprechend über das Einkommensteuerrecht einen Familienleistungsausgleich erhalten.