BFH - Urteil vom 27.02.2014
V R 15/13
Normen:
EStG § 63 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 07.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4112/10

Kindergeldanspruch für ein Kind ohne inländischen Wohnsitz

BFH, Urteil vom 27.02.2014 - Aktenzeichen V R 15/13

DRsp Nr. 2014/8558

Kindergeldanspruch für ein Kind ohne inländischen Wohnsitz

NV: Bei mehrfachem Wohnsitz eines Elternteils im In- und Drittland teilt ein im Drittland geborenes Kind nicht automatisch den Inlandswohnsitz dieses Elternteils (Anschluss an BFH-Urteil vom 7. April 2011 III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351, unter II.1.c).

Für ein Kind, das im Streitzeitraum ausschließlich in einem Drittland gewohnt hat, besteht kein Kindergeldanspruch, auch wenn es in der inländischen Wohnung eines Elternteils gemeldet war.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1;

Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist deutscher Staatsangehöriger und leiblicher Vater des am 9. Februar 2010 im Drittland geborenen Kindes M (Kind). Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit.