Kindergeldanspruch für volljähriges Kind, das sich nur wegen des Kindergeldanspruchs als arbeitssuchend meldet, tatsächlich aber nicnt vermittelt werden will
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.08.2014 - Aktenzeichen 10 K 10159/10
DRsp Nr. 2015/16016
Kindergeldanspruch für volljähriges Kind, das sich nur wegen des Kindergeldanspruchs als arbeitssuchend meldet, tatsächlich aber nicnt vermittelt werden will
1. Für die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1EStG und die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals „Meldung als arbeitssuchend” genügt es, wenn ein erwerbsfähiges Kind allein für den Zweck des Erhalts von Kindergeld seine Beschäftigungslosigkeit im mehrmomatigen Übergangszeitraum zwischen der Beendigung der Berufsausbildung und dem Beginn einer Erwerbstätigkeit im erlernten Beruf der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigt, sich aber der Arbeitsvermittlung wegen der schon sicher zugesagten Arbeitsstelle ausdrücklich nicht zur Verfügung stellt, und wenn deswegen die Agentur für Arbeit eine Registrierung als arbeitssuchend ablehnt.2. Der Tatbestand des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1EStG ist bereits dann erfüllt, wenn ein noch nicht 21 Jahre altes Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Arbeitsagentur im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist. Die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit i. S. d. § 119 Abs. 1SGB III, wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, brauchen nicht mehr nachgewiesen zu werden. Vielmehr unterstellt das Gesetz typisierend, dass die Voraussetzungen der §§ 118 ff. SGB III vorliegen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.