Streitig ist, ob die Klägerin für ihre beiden Kinder in der Zeit von Juni 2000 bis Juli 2001 einen Anspruch auf Kindergeld hat.
Die Klägerin ist kroatische Staatsangehörige. Sie lebt seit 1992 mit ihrem Ehemann und zwei Kindern E, geb. 30.08.1984, und E1, geb. 07.07.1988, in Deutschland. Ausländerrechtlich ist die Klägerin im Streitzeitraum seit dem 02.06.1992 (vgl. Bl. 5 der KG-Akte) in Deutschland nach §
Diese Duldung galt bis zum 28. August 2001 fort. Ab dem 29.08.2001 erhielt die Klägerin eine Aufenthaltsbefugnis nach §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|