Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin nach § 32 Abs. 4 S. 2 und 3 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes vom 1. November 2011 (BGBl I, 2131) ab Januar 2012 für ihren Sohn noch anspruchsberechtigt ist.
Die Klägerin war für ihren am 9. Januar 1989 geborenen Sohn P bis Ende Dezember 2011 kindergeldberechtigt. Am 25. Juni 2008 legte P bei der IHK erfolgreich die Prüfung zum Bauzeichner im Schwerpunktbereich "Tief-, Straßen- und Landschaftsbau" ab (K-Akte, Bl.10). Seine Ausbildungsfirma, die A GmbH mit Sitz in D übernahm ihn ab dem 1. Juli 2008 als angestellten Bauzeichner.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|