FG Düsseldorf - Urteil vom 18.07.2018
7 K 1480/18 Kg
Normen:
EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a;

Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

FG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2018 - Aktenzeichen 7 K 1480/18 Kg

DRsp Nr. 2019/2405

Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet unter Aufhebung des Bescheides vom 16.1.2018 und der Einspruchsentscheidung vom 25.4.2018 Kindergeld für den Zeitraum August 2014 bis Juli 2017 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a;

Tatbestand