Die Beklagte wird verpflichtet unter Aufhebung des Bescheides vom 16.1.2018 und der Einspruchsentscheidung vom 25.4.2018 Kindergeld für den Zeitraum August 2014 bis Juli 2017 zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|