FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.07.2013
1 K 16/13
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1;
Fundstellen:
DStR 2014, 9

Kindergeldanspruch unabhängig von der Höhe einer Unterhaltsleistung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.07.2013 - Aktenzeichen 1 K 16/13

DRsp Nr. 2013/22629

Kindergeldanspruch unabhängig von der Höhe einer Unterhaltsleistung

Der Anspruch auf Kindergeld setzt nicht voraus, dass sich der Kindergeldbe-rechtigte in einer "typischen Unterhaltssituation" befindet. Für Streitzeiträume bis 2011 war nach der gesetzlichen Regelung zu prüfen, ob die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag überschritten. Nach der ab 2012 geltenden Regelung kommt es für den Kindergeldanspruch nicht mehr auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge an. Leistungen des Ehegatten des Kindes oder des Vaters des Kindeskindes, welche aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht erbracht werden, sind daher für den Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld nicht mehr relevant.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Anspruch auf Kindergeld für die Tochter des Klägers deshalb ausgeschlossen ist, weil der Tochter gegen den Vater ihres Kindes ein Unterhaltsanspruch zusteht.