FG München - Urteil vom 08.04.2013
5 K 2282/10
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1;

Kindergeldberechtigte trägt Darlegungslast für Wohnsitz im Inland

FG München, Urteil vom 08.04.2013 - Aktenzeichen 5 K 2282/10

DRsp Nr. 2013/14442

Kindergeldberechtigte trägt Darlegungslast für Wohnsitz im Inland

1. Der Kindergeldberechtigte trägt die Darlegungslast dafür, dass er über einen Wohnsitz im Inland verfügt. 2. Dies gilt auch für den Fortbestand eines ursprünglich vorliegenden inländischen Wohnsitzes, insbesondere dann, wenn sich der Berechtige bei der Verwaltungsbehörde für den streitigen Kindergeldzeitraum abgemeldet hat.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist nur noch, ob dem Kläger Kindergeld für seine Tochter …, geboren am 9. April 1992, für den Zeitraum Januar 2008 bis April 2009 zu gewähren ist.

Die beklagte Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung mit Bescheid vom 2. März 2010 auf und forderte das Kindergeld für den hier noch streitigen Zeitraum zurück. Mit Einspruchsentscheidung vom 15. Juni 2010 wies sie den hiergegen erhobenen Einspruch als unbegründet zurück. Bescheid und Einspruchsentscheidung wurden auf die nicht (mehr) nachgewiesene gewerbliche Tätigkeit des Klägers im Inland gestützt.