1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist nur noch, ob dem Kläger Kindergeld für seine Tochter …, geboren am 9. April 1992, für den Zeitraum Januar 2008 bis April 2009 zu gewähren ist.
Die beklagte Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung mit Bescheid vom 2. März 2010 auf und forderte das Kindergeld für den hier noch streitigen Zeitraum zurück. Mit Einspruchsentscheidung vom 15. Juni 2010 wies sie den hiergegen erhobenen Einspruch als unbegründet zurück. Bescheid und Einspruchsentscheidung wurden auf die nicht (mehr) nachgewiesene gewerbliche Tätigkeit des Klägers im Inland gestützt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|