I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist palästinensischer Abstammung und lebt zumindest seit dem Jahr 2000 in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Im streitigen Zeitraum war er im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis nach §
Der Kläger beantragte im März 2005 Kindergeld für vier Kinder. Die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) lehnte den Antrag ab, der hiergegen gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg.
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt. Es verpflichtete die Familienkasse, Kindergeld für drei Kinder für den Zeitraum März 2002 bis Dezember 2004 und für ein weiteres Kind für den Zeitraum Februar 2003 bis Dezember 2004 zu gewähren.
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