Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 02.03.2018 -
Die Sache wird an das Finanzgericht des Saarlandes zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Anspruch auf Kindergeld für den Zeitraum Februar 2012 bis Januar 2015.
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