Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 17. Januar 2018 7 K 826/16 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Nürnberg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum Oktober 2015 bis Mai 2016.
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