Kindergeldberechtigung eines Italieners in Deutschland für seine volljährigen, bei der Mutter studierenden Kinder
FG Köln, Urteil vom 23.04.2012 - Aktenzeichen 1 K 3282/12
DRsp Nr. 2014/13258
Kindergeldberechtigung eines Italieners in Deutschland für seine volljährigen, bei der Mutter studierenden Kinder
Da die Kindesmutter von zwei volljährigen, in Italien bei ihr lebenden und studierenden Kindern selbst keinen Anspruch auf italienisches oder deutsches Kindergeld hat, besteht für den Vater in Deutschland ein Kindergeldanspruch.