Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29. August 2018 15 K 1377/18 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Vater eines im August 1994 geborenen Sohnes (S), der nach dem Abitur am 1. August 2013 eine Ausbildung zum Bankkaufmann begonnen hatte und diese am 15. Januar 2016 erfolgreich abschloss. Bereits im August 2015 hatte S sich über Weiterbildungswege informiert, insbesondere zum Sparkassenbetriebswirt und zum Bankbetriebswirt.
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