Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 12. Dezember 2017 12 K 1694/17 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum Februar 2015 bis Februar 2017.
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