BFH - Urteil vom 20.02.2019
III R 27/18
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 4 Satz 2 und Satz 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 822
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 17.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 178/17

Kindergeldberechtigung eines nach Abschluss der Ausbildung zum Bankaufmann ein Finance & Mangement-Studium aufnehmenden KindesAbgrenzung von mehraktiger einheitlicher Erstausbildung mit daneben ausgeübte Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung)

BFH, Urteil vom 20.02.2019 - Aktenzeichen III R 27/18

DRsp Nr. 2019/9040

Kindergeldberechtigung eines nach Abschluss der Ausbildung zum Bankaufmann ein Finance & Mangement-Studium aufnehmenden Kindes Abgrenzung von mehraktiger einheitlicher Erstausbildung mit daneben ausgeübte Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung)

NV: Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht gegeben, wenn ein Kind nach der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die im Vergleich zu einer gleichzeitigen weiteren Ausbildung als "Hauptsache" anzusehen ist.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. April 2018 13 K 178/17 aufgehoben.

Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 4 Satz 2 und Satz 3;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Vater eines im Juli 1993 geborenen Sohnes (S), der im Juli 2012 das Abitur bestanden und im Januar 2016 eine Ausbildung zum Bankkaufmann erfolgreich abgeschlossen hat und seitdem bei einer Bank mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 31,5 Stunden als Junior-Firmenkundenberater beschäftigt ist. Sein Nettoverdienst beträgt monatlich etwa 1.400 €.