Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 15.02.2017 -
Insoweit wird die Sache an das Finanzgericht des Saarlandes zurückverwiesen.
Im Übrigen (Monate März 2016 und April 2016) wird die Revision als unbegründet zurückgewiesen.
Dem Finanzgericht des Saarlandes wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist der Vater des im August 1992 geborenen Sohnes F. Dieser absolvierte von August 2009 bis Juni 2012 eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Danach wurde er zum Steuerfachwirt ausgebildet. Die Prüfung legte F im März 2016 ab. Bereits seit dem Jahr 2012 arbeitet F in Vollzeit in einem Steuerberatungsbüro.
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