Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2018 7 K 1480/18 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum August 2014 bis Juli 2017.
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