I.
Die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) reiste im Jahr 1992 in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) ein. Nach einem erfolglosen Asylverfahren war sie ausländerrechtlich geduldet. Im Juli 2000 erhielt sie eine befristete, mehrfach verlängerte Aufenthaltsbefugnis nach §
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