Streitig sind der Anspruch auf Kindergeld für den Monat Dezember 2020 sowie der Anspruch auf die Einmalzahlung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. vom 29. Juni 2020 (Kinderbonus für 2020) für die Kinder der Klägerin A, geboren am XX.XX.2014, und S, geboren am XX.XX.2016.
Die Klägerin ist Mutter der genannten Kinder. Sie reiste zusammen mit den Kindern und ihrem Ehemann als Spätaussiedlerin am 3. Dezember 2020 nach Deutschland ein.
Nach der Einreise der Klägerin und Registrierung in F wurde durch das Bundesverwaltungsamt das Bescheinigungsverfahren eingeleitet. Die Bescheinigung nach §
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