I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Mutter einer im Dezember 1989 geborenen Tochter, die im Juli 2007 eine Tochter geboren hat und seit Januar 2010 verheiratet ist. Die Tochter befindet sich im Erststudium und bezieht ein elternunabhängiges Stipendium in Höhe von 1.015 € monatlich. Daneben ist sie bei der Universität beschäftigt; ihre regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden im Monat. Ihr Ehemann absolviert eine Ausbildung, für die er ein Schulgeld zu zahlen hat, und erhält aus einer Teilzeitbeschäftigung monatlich etwa 250 €.
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