Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. April 2018
Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum Februar 2014 bis Juni 2016.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|