Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.05.2018 - 7 K 2356/17 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum März 2016 bis August 2017.
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