I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Vater seines ... geborenen Sohnes S, dessen Grad der Behinderung seit 2004 infolge einer psychischen Erkrankung ... beträgt.
S tötete vorsätzlich, jedoch im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, eine Person. Das Landgericht X verurteilte S, der noch am Tag der Tat festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden war, wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe. S trat die Haft an.
Der Kläger beantragte Kindergeld für S ab Januar 2004.
Die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) lehnte den Antrag des Klägers mit Bescheid vom ... ab; den hiergegen eingelegten Einspruch des Klägers wies sie mit Einspruchsentscheidung vom ... als unbegründet zurück.
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