FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.04.2002
II 319/01
Normen:
EStG § 11 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1311

Kindergeldfestsetzung: Auswirkungen einer rückwirkend nachgezahlten Waisenrente - Zuflußprinzip

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.04.2002 - Aktenzeichen II 319/01

DRsp Nr. 2002/12282

Kindergeldfestsetzung: Auswirkungen einer rückwirkend nachgezahlten Waisenrente - Zuflußprinzip

Keine Berücksichtigung des Zuflussprinzips bei der Prüfung, ob ein Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.

Normenkette:

EStG § 11 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht den Antrag der Klägerin auf Zahlung von Kindergeld (KG) abgelehnt hat, weil der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) deshalb überschritten ist, weil das Kind im Jahre 2001 eine Nachzahlung für eine rückwirkend ab 1. Januar 1995 bewilligte Waisenrente erhalten hat. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Klägerin hat eine 1964 geborene Tochter. Die Tochter ist seit ihrer Geburt dauerhaft behindert. Der Grad der Behinderung beträgt zurzeit 60 %. Sie ist seit dem 2. Dezember 1996 in einer Behindertenwerkstatt beschäftigt, dort seit dem 2. Juni 1996 in der Produktion eingesetzt und erzielt ein monatliches Bruttoentgelt von zurzeit 351 DM.