Die Klägerin bezog für ihren Sohn A, geboren am ...1975, von Januar 1996 bis März 1999 laufend Kindergeld. A hatte vom 1.01.1995 bis 31.12.1995 seinen Wehrdienst abgeleistet und suchte im Anschluss daran eine Ausbildungsstelle. Im August 1996 begann A eine Lehre als Gebäudereiniger, die er jedoch im gleichen Monat wieder abbrach.
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