Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Klägerin streitet mit der Beklagten um die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die Beklagte die Rückzahlung von Kindergeld fordert, das an die Tochter der Klägerin, Frau T (* XX. XX 1986), ausbezahlt worden ist.
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