Streitig ist, ob der Jahresgrenzbetrag für 2000 in Höhe von 13.500 DM überschritten worden ist.
Der verheiratete Kläger ist Vater von drei Kindern. D. geb. am 20. März 1977, C. - C-, geb. am 22. Februar 1981 und F. geb. am 24. Februar 1984.
Am 05. August 1997 schloss der Kläger als Gesellschafter - Geschäftsführer der Fa. ... GmbH, K., ... F-GmbH - einen Ausbildungsvertrag mit seinem Sohn C. Der von der Handwerkskammer F. anerkannte und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragene Vertrag sah eine Vergütung von C im ersten Ausbildungsjahr in Höhe von 1.118 DM, im zweiten Ausbildungsjahr von 1.188 DM, im dritten Ausbildungsjahr von 1.291 DM und im vierten Ausbildungsjahr von 1.380 DM vor.
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