BFH - Beschluß vom 22.02.2000
IX B 1/00
Normen:
EigZulG § 9 Abs. 5, § 17 S. 5;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 843

Kinderzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

BFH, Beschluß vom 22.02.2000 - Aktenzeichen IX B 1/00

DRsp Nr. 2000/3713

Kinderzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

Die Kinderzulage kann bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen gemäß § 17 Satz 5 i.V.m. § 9 Abs. 5 EigZulG nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört.

Normenkette:

EigZulG § 9 Abs. 5, § 17 S. 5;

Gründe:

Es kann offen bleiben, ob die Nichtzulassungsbeschwerde nicht bereits deswegen unzulässig ist, weil der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht hinreichend dargelegt hat, warum die Bedeutung der streitigen Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht und warum sie höchstrichterlicher Klärung bedarf (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet, denn die von dem Kläger aufgeworfene Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung.