FG Düsseldorf, vom 23.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2439/05
Kirchensteuer als Sonderausgabe; Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne Rechtsgrund; Erstattungsüberhang als rückwirkendes Ereignis
BFH, Urteil vom 02.09.2008 - Aktenzeichen X R 46/07
DRsp Nr. 2008/18946
Kirchensteuer als Sonderausgabe; Kirchensteuerabzug vom Arbeitslohn ohne Rechtsgrund; Erstattungsüberhang als rückwirkendes Ereignis
»Die Erstattung von Kirchensteuer ist insoweit ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO, als sie die im Jahr der Erstattung gezahlte Kirchensteuer übersteigt (Anschluss an BFH-Urteil vom 7. Juli 2004 XI R 10/04, BFHE 207, 28, BStBl II 2004, 1058).«