Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit bzw. Billigkeit der Erhebung von Kirchensteuer auf eine nach Austritt aus der Kirche gezahlte Abfindung aus einem Arbeitsverhältnis.
Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin des im Jahr 2002 verstorbenen ...-... ... Dieser war nichtselbständig tätig. Am ...2000 unterzeichnete er einen Vertrag, mit dem sein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 31.10.2001 aufgehoben wurde. Am 19.09.2001 trat er aus der katholischen Kirche aus. Im Oktober 2001 erhielt er eine Abfindung i.H.v. ... DM, von der nach Abzug des nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfreien Betrages ... DM der Einkommensteuer unterworfen wurden.
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