Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer KG die Produktion und den Handel mit Alkohol und alkoholischen Produkten u.a. für den pharmazeutischen Bereich.
Streitig ist, ob das beklagte Hauptzollamt (HZA) den Antrag der Klägerin auf Entlastung von der Branntweinsteuer gemäß §
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