I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurden in den Streitjahren 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erklärte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus einer Leibrente der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und aus einer selbständig ausgeübten Rechtsanwaltstätigkeit.
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