FG Niedersachsen, vom 16.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 256/07
Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit eines Familiensplittings im Sinne der grundsätzlichen Berücksichtigung der Unterhaltslasten in tatsächlicher Höhe
BFH, Beschluss vom 28.02.2012 - Aktenzeichen III B 115/10
DRsp Nr. 2012/7236
Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit eines Familiensplittings im Sinne der grundsätzlichen Berücksichtigung der Unterhaltslasten in tatsächlicher Höhe
1. NV: Ein Familiensplitting im Sinne der grundsätzlichen Berücksichtigung der Unterhaltslasten in tatsächlicher Höhe ist verfassungsrechtlich nicht geboten.2. NV: Zur Frage, ob die Berücksichtigung von minderjährigen Kindern im Familienleistungsausgleich ohne Rücksicht auf deren Einkünfte verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.