Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Kammergerichts vom 8. November 2018 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO auf Kosten des Klägers zurückzuweisen.
2.Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 48.214,31 € festgesetzt.
I. Der Kläger begehrt im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung seiner am 14. Dezember 2011/9. Januar 2012 gezeichneten Beteiligung von 50.000 € an der P. GmbH & Co. KG (im Folgenden: P. )
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